erstellt als unabhängiger Sachverständiger Unfall- und Wertgutachten für PKW, LKW, Anhänger und Kommunal- und Sonderfahrzeuge.

 

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Ihr gutes Recht!

Sie als Geschädigter haben das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl und sollte es vonnöten sein, auch auf die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes für Verkehrsrecht, um Ihre berechtigten Ansprüchen durchzusetzen und all´ das auf Kosten der "gegnerischen" Versicherung.

 

Hat Ihr Fahrzeug einen Unfallschaden, kontaktieren Sie mich umgehend. Ich werde den Schaden zeitnah beurteilen und entsprechend ein Gutachten erstellen. Sie müssen nicht den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter akzeptieren. Auch der Hinweis, auf eine damit verbundene schnellere Abwicklung ist lediglich als "Druckmittel" zu interpretieren. Zweck dieses "Angebotes" ist es, den Schaden nach eigenen Spielregeln steuern und abwickeln zu können.

Immer mehr Versicherer versuchen dadurch berechtigte Ansprüche der Geschädigten zurückzuweisen und die Kosten zu reduzieren.

SCHADENERSATZ LAUT BGB (§ 249):

Absatz 1:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Absatz 2:

Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schaden- ersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Die Aussicht auf eine schnelle Abwicklung und Bearbeitung und der "Bonus" eines Hol- und Bringservice und kostenlose Ersatzfahrzeuge während der Dauer der Reparatur verdecken den eigentlichen, rechtlichen Anspruch des Geschädigten. Auch durch die von der Versicherung angebotene Voraussetzung, dass die Abwicklung mit von der Versicherung beauftragten Gutachtern erfolgt und der beschädigte Wagen in einer Partnerwerkstatt repariert wird, verliert der Geschädigte den Blick auf das Wesentliche.

 

Das was der Geschädigte als vermeindlich "servicefreundlich" sieht, ist ein von der Versicherung gesteuertes Verhalten der Kostenkontrolle, oft zu Ungunsten des Geschädigten. Häufig fallen dabei berechtigte Ansprüche weg, wie z.B. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung des geschädigten Fahrzeugs je nach Alter und Laufleistung, mögliche Rechtsanwaltskosten, freie Wahl der Werkstatt und die selbständige Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.

 

Gerade bei neueren Fahrzeugen ist nicht sicher, wie sich existierende Herstellergarantien mit dem von der Versicherung vorgeschlagenen "Serviceangebot" arrangieren lassen. Alle Fahrzeug-Hersteller bestehen auf eine sach- und fachgerechte Instandsetzung optimalerweise innerhalb ihres eigenen Werkstattnetzes, um ihre Gewährleistungsvorgaben einhalten zu können.

 

Ich stehe Ihnen gerne zur Seite, bei: Unfallgutachten und Wertgutachten für PKW, LKW, Anhänger, Kommunal- und Sonderfahrzeuge.

 

 

Oliver Kulka

(Jahrgang 1965, verheiratet, eine Tochter)

 

  • 1980 Ausbildung im Kfz-Bereich (Fachrichtung Nutzfahrzeuge)
  • 1990 Gründung der KULKA Gmbh (Temperaturgeführte Lebensmitteltransporte und die Reparatur von PKW und Nutzfahrzeugen).
  • 2000 Kfz-Sachverständiger für PKW, Nutzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge, sowie die Begutachtung und die Bewertung von Booten und Yachten

 

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